Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltung der Lieferbedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt hat. .
2. Preise
Alle Preise gelten ab unserem Lager. Die in unseren Preislisten bzw. Auftragsbestätigungen angegebenen Preise sind Festpreise. Handelt es sich um ein Geschäft im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses, oder ist der Käufer ein Kaufmann, bei dem das Geschäft zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, so gelten unsere am Tag der Lieferung gültigen Preise.
3. Lieferung
Der Versand der Waren geschieht auf Gefahr des Bestellers ab unserem Lager, auch wenn wir frachtfreie Lieferung übernommen haben. Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Das Abladen der Ware hat durch den Empfänger zu erfolgen. Bei Abladen durch den Lieferant oder eine von ihm eingeschaltete Spedition haftet dieser nur für Schäden, die durch vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten des Spediteurs oder des Lieferanten selbst entstanden sind.
Eine etwaige vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Gegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt versandbereit ist oder abgesandt wird. Falls wir - ohne daß Fälle der höheren Gewalt vorliegen - mit der Lieferung in Verzug geraten, kann der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen mit dem Hinweis setzen, daß er nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist die Annahme des Kaufgegenstandes ablehnt und vom Vertrag zurücktritt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, schriftlich vom Kaufvertrag zurückzutreten. Im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auf Verkäuferseite kann der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Anspruch auf Lieferung sowie jeglichen anderweitigen Rechte sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Bei Vorliegen höherer Gewalt wie Streiks, Aussperrungen oder sonstigen von uns oder unserem Lieferwerk nicht zu vertretenden unvorhergesehenen
Ereignissen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Lieferauftrag wird damit nicht aufgehoben. Wird infolge höherer Gewalt die Lieferfrist
um mehr als zehn Wochen überschritten, kann der Käufer per Einschreiben vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte sind ausgeschlossen.
4. Kaufpreis
Der Kaufpreis ist - sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist - innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank zu verlangen, weitergehende Rechte werden hierdurch nicht berührt. Wechsel werden von uns nach vorheriger besonderer Vereinbarung hereingenommen. Die Annahme erfolgt in diesem Fall nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der fristgerechten Einlösung. Gebühren, Wechselstempel- oder Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung mit einer auf Zahlung gerichteten Gegenforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Jegliches Leistungsverweigerungsrecht über die Zurückbehaltung wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Ansprüche, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und gehen erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises, der Nebenkosten und aller sonstigen fälligen Forderungen, die uns gegenüber dem Käufer zustehen, in das Eigentum des Käufers über. im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges darf der Käufer jedoch die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren weiterveräußern, aber nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die aus einer solchen genehmigten Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, aller Nebenforderungen und sonstigen Forderungen an uns ab. Die Verarbeitung oder Umbildung von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, wird durch den Käufer stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen nicht dem Käufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
6. Gewährleistung
Beanstandungen wegen falscher oder unvollständiger Lieferung oder offenkundiger Mängel der Ware sind unverzüglich nach Anlieferung, spätestens innerhalb von acht Tagen, schriftlich geltend zu machen, andernfalls die Lieferung als vertragsgemäß angesehen wird. Die Verarbeitung oder der weitere Verkauf unserer Waren in Kenntnis der Mängel führt auf jeden Fall zum Ausschluß der Gewährleistung.
Vom Verkäufer vorgelegte Muster von Marmor-, Granit- oder allgemein Naturstein stellt im Farbton der Struktur einen Durchschnitt des von ihm gelieferten Naturstein dar. Weil es sich bei diesen Produkten um Naturprodukte handelt, ist dessen Beschaffenheit stets durch Variationen gekennzeichnet. Der Verkäufer übernimmt daher keine Haftung für Farbunterschiede, Prägungen, Aderungen sowie für Naturfehler wie Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse und Quarzadern.
Bei rechtzitig gerügten und begründeten Mängeln hat der Käufer zunächst die Herstellerfirma und unsere Vorlieferanten in Anspruch zu nehmen. Die hierdurch erforderlich werdenden Aufwendungen werden ihm von uns nach vorheriger rechtzeitiger Anzeige ersetzt. Zum Zwecke der Inanspruchnahme der Dritten treten wir hiermit unserer Gewährleistungsansprüche gegenüber der Herstellerfirma und unseren Vorlieferanten an den Käufer ab. Darüber hinaus geht die Gewährleistung zunächst nach unserer Wahl auf kostenlose Reparatur der Ware oder auf kostenlose Ersatzlieferung. Falls der Mangel nicht endgültig beseitigt werden kann, oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer schriftlich vom Vertrag zurücktreten, oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen.
Gewährleistungspflichten jeglicher Art bestehen nicht, wenn die Mängel bzw. Schäden auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung des Gegenstandes seitens des Käufers zurückzuführen sind.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird bzw. die Schadensersatzansprüche auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen.
7. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
8.' Abnahmeverweigerung
Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware, so kann der Verkäufer ihm eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Käufer die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In jedem Fall kann der Verkäufer auch ohne Nachweis tatsächlich entstandenen Schadens mindestens lü % des vereinbarten Kaufpreises als Pauschalschadensersatz verlangen. Der Käufer ist berechtigt, darzutun, daß ein geringerer Schaden entstanden ist.
9. Schlußbestimmungen
Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, wenn diese nicht von uns ausdrücklich schriftliöh anerkannt worden sind. Erfüllungsort für Lieferung (auch bei frachtfrei gestellten Preisen) und für Zahlungen ist Michelstadt. Gerichtsstand für Vollhandelsgeschäfte ist Michelstadt. Hat der Käufer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluß aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ist ein solcher zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Michelstadt als Gerichtsort vereinbart.